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Kommentar

Altersstarrsinn?

22000 Euro Ordnungsgeld muss der Bundestagsabgeordnete Otto Schily (SPD) zahlen, weil er – wie es die gesetzlichen Bestimmungen vorschreiben – seine Nebeneinkünfte detailliert offenzulegen. Die Offenlegung der Nebeneinkünfte soll mögliche Einflußnahmen auf Abgeordnete verhindern.

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Der Grundsatz ist für einen modernen Demokraten so vertraut und selbstverständlich, dass etwas anderes kaum vorstellbar ist. Dabei gab es immer schon Menschen, die sich oberhalb oder außerhalb des Gesetzes wähnten. Obwohl diese Zeiten schon einige Jahrhunderte vorbei sind, zieht diese Überzeugung offensichtlich gerade wieder in den Bundestag ein. Will sich doch der SPD-Abgeordnete Otto Schily nicht an das für Abgeordnete geltende Recht zur Veröffentlichung seiner Nebeneinkünfte halten, angeblich, um bei seiner antwaltlichen Tätigkeit die Anonymität seiner Mandanten nicht zu gefähren.
Zusätzliche Pikanterie erhält diese Affäre noch dadurch, dass Schily nicht nur von Hause aus Jurist ist, sondern während seiner Zeit als Bundesinnenminister vom urgrünen Terroristenanwalt zum Law-and-Order-Mann und exekutiven Hardliner mutiert war.
Es muss die Frage erlaubt sein, ob Schily schon immer die Einstellung hatte, dass Gesetze zwar für alle anderen, aber für ihn nicht gelten? Dann war er gerade auf dem Posten des Innenministers, der auch für die innere Sicherheit zuständig ist, eine krasse Fehlbesetzung.
Oder hat er wieder einen erneuten grundsätzlichen Gesinnungswandel durchgemacht, dann könnte der Begriff Altersstarrsinn das Verhalten des inzwischen 75-jährigen Abgeordneten erklären.
In beiden Fällen trägt sein Verhalten nicht zur Vertrauensbildung in die Politik und ihre Vertreter bei. Wenn Gesetzesbrüche bei einem Bürger zugestanden werden, muss dieses Recht unter gleichen Umständen auch allen anderen Bürgern zugebilligt werden. Diesen Kant’schen Grundsatz von Moral und Recht hat Schily aus dem Auge verloren. Dass gerade ein ehemaliger Innenminister zum Tod dieser Rechtsstaatlichkeit beiträgt, ist mehr als bedauerlich.
Dabei steht er aber in einer Reihe weiterer Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wie die jüngste liechtensteinsche Steueraffäre gezeigt hat. Auch diese der Steuerhinterziehung beschuldigten Mitmenschen sind der Meinung, dass Steuergesetze für alle, nur nicht für sie gelten. Gerd Vieler (51)
ist Chef vom Dienst des DOM

09.05.2008
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