Ob die extrem hohen Banker-Prämien tatsächlich auf ihrem Anteil an der Wertschöpfung beruhen?
Gerechtigkeit zwischen Mindestlohn und Marktorientierung

- Andreas Fisch wurde 1971 in München geboren. Nach dem Abitur und einer Tischlerlehre studierte er erst Theologie und dann Volkswirtschaftslehre in Münster. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Uni, aber auch in Arbeitsgruppen der Bischofskonferenz. Fisch arbeitete bis 2007 als theologischer Referent für den BDKJ in Köln, promovierte 2006 und ist seit 2007 Referent für Wirtschaftsethik an der Kommende in Dortmund.
„Ein gerechter Lohn ist nach Johannes Paul II. Prüfstein für die Gerechtigkeit einer Gesellschaft“, beschreibt Dr. Andreas Fisch. Der Referent für Wirtschaftsethik an der Dortmunder Kommende erinnert daran, dass in der Bibel beide Testamente herausstellten, dass die Klagen betrogener Arbeiter die Verurteilung ihrer Arbeitgeber vor dem ewigen Richter besiegelten, wie es im Jakobusbrief (Jak 5) beschrieben werde.
von Dr. Andreas Fisch
Das sind schwere theologische Geschütze, um eine gerechte Lohnauszahlung zu verteidigen. Ein zu gering bemessener Lohn ist auch eine Form der Lohnvorenthaltung, wie sie die Heilige Schrift anprangert. Doch wie bestimmt man einen „gerechten Lohn“?
Ein erster Ansatz mit der Sozialenzyklika Rerum novarum (1891) bestimmt einen gerechten Lohn inhaltlich: Der Lohn soll quasi als Mindestlohn ausreichen, Frau und Kinder gut zu versorgen und bescheidenen Wohlstand zu schaffen. Nur seine Arbeitskraft steht einem Menschen zur Verfügung, um seinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Ausgangspunkt dieser Argumentation ist der Mensch mit seiner Würde.
Johannes Paul II. nimmt in der Sozialenzyklika Laborem exercens (1981) jedoch auch den Staat als „indirekten Arbeitgeber“ in die Pflicht, für gerechte Rahmenbedingungen der Lohnpolitik zu sorgen. In dieser Linie und angesichts der Bedeutung der Erwerbstätigkeit für die Teilnahme am Leben einer Gesellschaft lässt sich heute fordern, die Lohnnebenkosten zu senken, um Anreize für die Einstellung zu setzen. Höhere Steuern auf Kapitaleinkünfte und Erbschaften hingegen sind legitim (auch wenn das Problem der Flüchtigkeit von Kapital bleibt), denn sie sind „nur werkzeuglicher Art“ und nicht wie die menschliche Arbeit „unmittelbarer Ausfluss der menschlichen Person“ (Joseph Höffner).
Ein zweiter Ansatz ist die Leistungsgerechtigkeit, die unterschiedlich hohe Gehälter über zwei Komponenten rechtfertigt: den eigenen Anteil an der Wertschöpfung und den damit erzielten Marktwert (bei allen Schwierigkeiten, den Wertschöpfungsanteil exakt zu bestimmen). Die Leistungsgerechtigkeit wird jedoch missachtet, wenn nicht alle beteiligten Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben. In diesem Argument findet sich eine ausgesprochene Wertschätzung der nur gemeinsam zu produzierenden Güter und zu erbringenden Dienstleistungen. Großzügige Erfolgsprämien und Boni sind im Buch Tobit des Alten Testaments selbstverständlich für exzellente Arbeit. Bei den etwa 1000 Top-Managern in Deutschland lassen sich jedoch Anfragen stellen, ob die extrem hohen Prämien tatsächlich auf ihrem Anteil an der Wertschöpfung beruhen, denn kurzfristig steigende Aktienkurse sind kein Kriterium für nachhaltigen Erfolg ebensowenig wie zufällige Ereignisse, die den Marktwert beeinflussen.
Das Tarifrecht ist ein praktikabler Weg, Anteile an der Wertschöpfung über die Lohnhöhe auszuhandeln (bei allen Problemen mit durchsetzungsstarken Gruppen und dem Ignorieren von Arbeitslosen). Um die Rechte der Arbeitnehmer in dieser konflikt-besetzten Auseinandersetzung zu stärken, hat die Kirche den Streik als legitim im kollektiven Arbeitskampf bewertet, um die schwächere Position der Arbeitnehmer auszugleichen. Der Schutz der Arbeitnehmer spricht für Flächen- und Branchentarife, weil sie in diesem Punkt gleiche Voraussetzungen für alle Wettbewerber schaffen.
Wie bringt man diese beiden Ansätze der Christlichen Sozialethik – Mindestlohn, gegebenenfalls unterstützt durch staatliche Zuschüsse, und marktgerechter Lohn – zusammen? Ist ein Unternehmen in seiner Existenz bedroht, kann erwogen werden, die Löhne aller, natürlich auch der Vorstände, vorübergehend abzusenken, um die Arbeitsplätze zu erhalten. Senken die Tarifpartner Löhne jedoch dauerhaft oder für Geringverdiener unter ein zumutbares Niveau, dann sollte Produktion oder Dienstleistung denjenigen Unternehmern überlassen werden, die diese Leistungen bei fairen Löhnen kostengünstig erbringen können. Es kann jedoch auch Dienstleistungen geben, wie möglicherweise die Pflege alter Menschen, die nach den reinen Marktgesetzen nicht zu erschwinglichen Preisen zu erbringen sind. Dann muss eine Gesellschaft entscheiden, wie viel ihr diese Aufgabe wert ist und sie staatlich fördern. Alleine auf dem Rücken von Niedrigentlohnten, Ehrenamtlichen oder illegal Beschäftigten ohne Aufenthaltspapiere dürfte eine solche Dienstleistung nicht erbracht werden.






