Kommentar
Sieg für den Sonntag
von Markus Jonas
Für Urlauber mag es unbequem sein, für den Sonntagsschutz ist es ein Sieg: In der Klage der beiden großen Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern gegen die sogenannte „Bäderverkaufsordnung“ hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald zugunsten der Kirchen entschieden. Die Regelung, laut der in 149 Orten entlang der Ostseeküste an 45 Sonntagen im Jahr die Geschäfte öffnen durften, ist gekippt worden. Das Gericht entschied, die Bäderverordnung verstoße gegen das für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen gesetzlich festgelegte Regel-Ausnahme-Verhältnis. Sprich: Die Ausnahme war zur Regel geworden, der Schutz des Sonntags in der gesamten Küstenregion so gut wie aufgehoben.
Damit liegt das Gericht ganz auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts, das im vergangenen November den Schutz des Sonntags gestärkt hatte, indem es die Berliner Regelung in Teilen kippte. Dort durften an bis zu zehn Sonntagen die Geschäfte öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen. Doch der Staat muss diese Sonntage besser schützen, entschied das Gericht. Ausnahmen dürfen nicht mit „bloßen wirtschaftlichen Interessen“ begründet werden. Und die liegen wohl vor allem der Bäderregelung zugrunde. Denn auch als Urlauber kann man sich auf sonntags geschlossene Geschäfte einstellen.
Entsprechend erfreut sind die Erzbistümer Hamburg und Berlin. Sie hatten sich vergangenen Juni der Normenkontrollklage der evangelischen Landeskirchen angeschlossen. Dieser Sieg ist übrigens nicht nur einer für die Christen, betonen sie. Letztendlich kommt er allen zugute. Das muss nun allerdings noch Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Seidel einsehen und die richtigen Schlüsse ziehen.






