Aktuelle Ausgabe
2012-20

Kommentar

Wo wohnt der Hirte?

Eine Paderborner Gemeindereferentin hat jetzt vor dem Arbeitsgericht gegen eine Abmahnung des Generalvikariates geklagt. Nach einer Versetzung war sie aufgefordert worden, ihrer arbeitsvertraglichen Residenzpflicht in der neuen Gemeinde nachzukommen. Das Gericht gab ihr Recht, sie braucht nicht umzuziehen.


Die Frage ist aus rechtlicher Sicht grundsätzlich. Was darf in einem Arbeitsvertrag stehen. Und wenn es dort von beiden Seiten per Unterschrift akzeptiert wird, gilt es dann auch? Das ist sicher eine Frage des guten Stils, eines gepflegten Miteinanders, meist auch tariflicher Vorgaben. Wenn der eine Partner Kirche heißt, ist das nicht weniger spannend. Darf also der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangen, dass sie nach einer Versetzung umziehen? Ursprünge hat diese Frage übrigens im Beamtenrecht von 1794. Für Juristen ist das eher eine nüchterne Materie. Deshalb hat das Paderborner Arbeitsgericht die Klausel der Residenzpflicht im Arbeitsvertrag dieser Gemeindereferentin nun abgeschmettert. Eine Entscheidung, die nicht jeder nachvollziehen kann, erst recht kein Arbeitnehmer ohne privilegierte Arbeitsplatzgarantie wie sie kirchliche Referenten genießen. Doch das wird rechtlich sicher noch auf anderer Ebene geklärt werden. Der Fall der klagenden Gemeindereferentin aus dem Erzbistum wirft ganz andere, inhaltliche Fragen auf. Der Kern dreht sich dabei darum, ob ein Hirte bei der Herde wohnen muss. Denn das ist der Hintergrund der Bestimmung im Vertrag zwischen dem Erzbistum und seinen pastoralen Mitarbeitern. Wer Seelsorge an den Menschen tut, das gilt für Pfarrer wie auch für Gemeindereferentinnen und -referenten, der soll auch bei genau diesen Menschen wohnen. Damit er auch weiß, was diese Menschen umtreibt. Damit er ihren Lebensraum teilt. Und, so erleben es viele Seelsorger heute, damit so manches Gespräch geführt werden kann zwischen Brot und Konservenregal, an der Tankstelle oder beim Spaziergang. Pastorale Mitarbeiter, die zu einer Gemeinde gehören, sollten dort wohnen, das wäre die Logik des katholischen Territorialprinzipes. Und es wäre auch die Logik eines Hirtendienstes, der kein Job mit täglicher Heimfahrt ist, sondern Sendungsaufgabe. Und die hat mit Beamtenrecht oder Arbeitsvertrag nichts zu tun. Dass Seelsorger bei den Menschen wohnen, ist wichtig. Dass einige Hauptamtliche das anders sehen, verletzt mich als Schaf in der Herde. Christian Schlichter (44) ist Chefredakteur des DOM

 

23.05.2012
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