Gemeinden sollen Trägergemeinschaften zur besseren Finanzierung für ihre Kindergärten gründen
Keine Änderungen für das Personal
Erzbistum. Mit einer freiwilligen Zusammenlegung von Kindergärten auf Ebene der Gemeindeverbände will das Erzbistum Paderborn auf die neue Art der staatlichen Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) reagieren. Mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres (August) sollen die dann auch neuen Strukturen greifen.
von Gerd Vieler
„Die neuen freiwilligen Zusammenschlüsse von katholischen Kindergärten in Trägerschaft von Pfarrgemeinden sollen vor allem dem Finanzausgleich der einzelnen Einrichtungen mit Rücksicht auf die Herausforderungen der neuen Gesetzeslage dienen“, sagt Raimund Eilebrecht. Er ist in der Finanzabteilung des Erzbischöflichen Generalvikariates für das Projekt „Kindergartenträgerschaft“ zuständig. Ein früheres Konzept zum Finanzausgleich unter den Einrichtungen sei nach dem neuen Gesetz nicht mehr umzusetzen gewesen, weil die Kindergärten verschiedene Träger, sprich die jeweilige Pfarrgemeinde, hatten. Das Gesetzt gestattet aber nur einen Ausgleich innerhalb des gleichen Trägers.
Die Finanzumschichtung war notwendig geworden, weil das im August vergangenen Jahres in Kraft getretene Gesetz bei der Refinanzierung von Kindergärten nicht mehr die Echtkosten als Grundlage annimmt, sondern eine Pauschale festsetzt, die nach Bedarf des jeweiligen Jugendamtes jährlich neu festgesetzt wird. Unberücksichtigt bleiben dabei positive oder negative Faktoren wie Gebäude oder Personalkosten. Zudem ist Personalplanung über die Jahresfrist hinaus für den einzelnen Kindergarten sehr risikoreich geworden. Das hat dazu geführt, dass Arbeitsverträge nur noch befristet abgeschlossen wurden.
Um diese Risiken von den Gemeinden zu nehmen, werden jetzt angegliedert an die sieben Gemeindeverbände im Erzbistum gemeinnützige GmbHs gegründet, an die die Kirchenvorstände die Betriebsträgerschaft ihres Kindergartens abtreten können. Dort wird auch bislang schon der Großteil der Verwaltung erledigt. Auf eine einzige große Verwaltungs-GmbH, wie im Bistum Essen, wurde verzichtet, um bei der Größe des Erzbistums keine zu großen Wege entstehen zu lassen.
Die Gebäude können im Eigentum der Pfarrgemeinde bleiben. Das Personal der teilnehmenden Einrichtungen wechselt zu den bestehenden Konditionen an die Träger-GmbH. Arbeitsrechtlich ist das ein Betriebsübergang. Damit die Pfarrgemeinde auch weiterhin Einfluss auf die Gestaltung des Kindergartens nehmen kann, wurde ein umfangreiches System von Steuerungsgremien entworfen. Ebenso bleibt die pastorale Verantwortung für den Kindergarten in der Gemeinde.







