Aktuelle Ausgabe
2012-20

Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen in den NRW-Bistümern am 7. und 8. November

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Matthias Kolk wurde 1975 geboren und absolvierte ein Theologiestudium in Wien und Bochum Als Diplomtheologe ist er seit Juli 2009 als Referent für die Rätearbeit im Erzbistum Paderborn zuständig. Er lebt mit seiner Familie in Lichtenau.

Am 7. und 8. November wird „Kirche gewählt“ bei den Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen. Matthias Kolk, im Generalvikariat für die Rätearbeit zuständig, erläutert in seinem Gastbeitrag Zusammenhänge und Hintergründe.

von Matthias Kolk

Nach Europa-, Kommunal- und Bundestagswahlen setzen die katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen im Superwahljahr 2009 den Schlusspunkt: „Wählen sie doch mal Kirche!“ – am 7. und 8. November finden unter diesem Motto Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen statt. Die beiden Gremien haben unterschiedliche Schwerpunkte: Der Pfarrgemeinderat hat vor allem das Leben in der Gemeinde im Blick, unterstützt und vernetzt die kirchlichen Gruppierungen und Vereine und organisiert Projekte. Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann sowohl wählen als auch gewählt werden. Wie bei politischen Wahlen auch kann Briefwahl beantragt werden. Es ist sogar möglich, in einer anderen Gemeinde als der Wohnortpfarrei zu wählen. Ein Antrag dazu muss allerdings über das Pfarrbüro an den Wahlausschuss gestellt werden.
Der Kirchenvorstand kümmert sich demgegenüber um die Finanzen der Gemeinde, und damit auch um Gebäude und Angestellte. Hier ist das Wahlrecht an die Volljährigkeit gebunden. Für beide Wahlen gilt: Die katholischen Christen geben Frauen und Männern ihre Stimme, die bereit sind, Verantwortung in ihrer Gemeinde zu übernehmen und nach Wegen zu suchen, auch in Zukunft das Leben dort zu gestalten. Je mehr wählen, desto mehr würdigen dieses Engagement und drücken damit aus: Was du tust, tust du mit meiner Unterstützung. Schließlich kümmert sich der Pfarrgemeinderat um Aufgaben, die alle getauften und gefirmten Christen etwas angehen: Weitergabe des Glaubens, lebendige Feier der Liturgie und die Unterstützung von Menschen, die Hilfe brauchen. Die Kandidaten übernehmen dafür stellvertretend für die ganze Gemeinde Verantwortung, und eine hohe Wahlbeteiligung stärkt ihnen dafür sicherlich den Rücken und ermutigt sie.
Die Plakate sollen deshalb möglichst viele Menschen zur Wahl ermutigen. Auf ihnen laden Personen zur Wahl ein, von denen ein Einsatz in der Gemeinde nicht so ohne weiteres erwartet wird – obwohl sich alle „Models“ ehrenamtlich engagieren. Damit kommt auch zum Ausdruck: Zur Gemeinde gehören die unterschiedlichsten Menschen in allen Lebensaltern und mit unterschiedlichen Fähigkeiten. Denn die kommenden Jahre sind mit Herausforderungen verbunden: größere pastorale Räume, Zusammenarbeit der Gemeinden, Veränderung der Gesellschaft. So ist etwa die Weitergabe des Glaubens nicht mehr so selbstverständlich, wie es das vielleicht in der Vergangenheit noch war. Da es keine Patentrezepte für die Gestaltung der Zukunft gibt, tut es gut, die Veränderungen gemeinsam oder doch zumindest im Austausch anzugehen. Die Neuerungen bei der bevorstehenden Wahl sollen das unterstützen.
So gibt es die Möglichkeit, im Pastoralverbund einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat zu wählen. In diesem Fall wählen die einzelnen Gemeinden je angefangenen 1000 Mitgliedern einen Vertreter in den Gesamtpfarrgemeinderat. Neben diesen gewählten Mitgliedern gehören ihm auch die Mitglieder des Pastoralteams und Vertreter aller Kirchenvorstände und Einrichtungen mit hauptamtlichen Mitarbeitern an. Es besteht die Möglichkeit, in den einzelnen Gemeinden Ausschüsse zu bilden. Daneben kann wie gewohnt jede Pfarrei einen eigenen Pfarrgemeinderat wählen. Dessen Vorsitzender nimmt an den Sitzungen des Pastoralverbundrates teil. Diesem Gremium gehören außerdem das Pastoralteam und eine Reihe beratender Mitglieder an: je ein Vertreter aus dem Bereich Caritas, Jugendverbände, Erwachsenenverbände, Einrichtungen mit hauptberuflichen Mitarbeitern und ein Vertreter des Finanzausschusses. Die Entscheidung für eines der beiden Modelle kann und soll vor Ort gefällt werden. Da Kooperation in jedem Fall eine größere Rolle spielen wird, kann es hilfreich sein, folgende Punkte zu bedenken:
Nicht jeder muss alles können! Was können wir als Einzelne und als PGR besonders gut, was sind unsere Stärken?
Nicht in jeder Gemeinde muss alles angeboten werden! Aufgrund der Gegebenheiten vor Ort kann ein Schwerpunkt gesetzt, ein besonderes Profil entwickelt werden.
Wir sind getragen in einer großen Gemeinschaft der Kirche! Wenn kein Pfarrer mehr vor Ort wohnt, sind wir deshalb nicht alleingelassen.
Bei alldem sind wir nicht auf uns alleingestellt: Als Volk Gottes wissen wir, dass Gott selbst mit uns geht und uns zur Seite steht. Dazu gehört auch die Aufmerksamkeit, was Gott uns heute sagen will und welcher Weg in Zukunft gut und sinnvoll ist. Wir stehen am Anfang eines Weges. Und wie das bei jeder Reise ist: Neben der Ungewissheit, wie es weitergeht, gibt es auch Träume, Wünsche und die Vision einer Kirche, in der Gottes Nähe spürbar und die ein Ort des Wohlfühlens ist.


23.05.2012
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