Wenn es Streit zwischen Handwerker und Kunde gibt, schlichtet die Handwerkskammer
„Einigungen wären schön“
Sie hatten sich so auf ihr neues Badezimmer gefreut. Doch als die Handwerker nach tagelanger Arbeit wieder abzogen, trauten Alfons und Luise Meier (Namen von der Redaktion geändert) ihren Augen nicht: Von einem gleichmäßigen Fliesenmuster keine Spur. Stattdessen unterschiedlich breite Fugen und Kacheln, die stark hervorstanden. Die lapidare Reaktion des Handwerkers auf die Reklamation: „Das ist normal so!“ Daraufhin wählten die Meiers die Nummer der Handwerkskammer. Denn dort gibt es für solche Fälle eine Schlichtungsstelle. Die übernimmt, ganz wie im Evangelium als „Bruder“ die Vermittlung.
von Birger Berbüsse
Am anderen Ende der Leitung sitzt dann beispielsweise Alexander Kostka von der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld. „Bestimmt über tausendmal pro Jahr “, so schätzt er, klingele bei ihm das Telefon. „Meistens sind das ganz einfache Anfragen, die ich direkt am Hörer klären kann“, berichtet der 38-jährige Kammerjurist. Da geht es dann etwa darum, ob Handwerker Fahrtzeiten und Pausen berechnen dürften. Auch vertragliche Streitigkeiten wie überschrittene Kostenvoranschläge löst der Bielefelder selbst. „Doch sobald es um technische Dinge geht, kann ich das natürlich nicht mehr beantworten“, erklärt Kostka. Schließlich sei er Jurist und kein Handwerker. Dann bittet er einen Sachverständigen, sich die Sache direkt an Ort und Stelle anzuschauen. „Die sind öffentlich bestellt und darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln“, so Kostka. Dabei werde Wert darauf gelegt, dass es sich um Fachleute mit „herausragender Qualifikation“ handelt, die in dem betreffenden Beruf selbstständig sind oder waren. Er ruft also die biblischen „zwei oder drei Zeugen“ zusammen.
„Der Sachverständige fährt dann hin und schaut sich das alles ganz genau an“, fährt Kostka fort. Er vermesse beispielsweise die Fugen und untersuche den Fliesen-Untergrund, um zu bestimmen, ob der etwas mit den Unebenheiten zu tun haben könnte. Darüber werde dann ein kurzes Protokoll geschrieben und ein Schlichtungsvorschlag gemacht. „Das können dann Nacharbeiten oder ein Preisnachlass sein“, erklärt der Jurist. Im Fall der Meiers seien beispielsweise klare Mängel auf Seiten des Handwerkers festgestellt worden. Unter der Vermittlung der Handwerkskammer einigten sich die Parteien daraufhin auf einen hohen Preisnachlass. Der „Bruder“ wurde also als gutes Kammermitglied zurückgewonnen.
Auf rund 70 derartige Fälle komme er im Jahr, vermutet Alexander Kostka. Die Einigungsquote gibt er mit 70 Prozent an. „Wir sind da schon ziemlich erfolgreich“, sagt er nicht ohne Stolz. Die restlichen dreißig Prozent gingen entweder vor Gericht oder blieben ungeklärt. Sicher schreckten jedoch viele vor den Honorarkosten der Sachverständigen zurück, die bei über 60 Euro die Stunde lägen. „Der Wille ist aber da, Streitereien außergerichtlich zu einigen“, ist sich Kostka sicher.
Eine Sichtweise, die sein Berufskollege Dirk Haarmann von der Handwerkskammer Dortmund nicht teilt. „Ich hab das Gefühl, dass sich die wenigsten einigen wollen“, sagt der 40-Jährige. Unzufriedene Kunden riefen bei der Handwerkskammer an nach dem Motto: „Haut der Firma doch mal auf die Finger!“ Aber so funktioniere das nun mal nicht, denn die Handwerkskammer habe keine rechtliche Handhabe, sondern könne eben „nur“ vermitteln. Dabei ist das Vorgehen der Schlichtung in Dortmund auch anders als in Bielefeld, wie Haarmann an einem kleinen Beispiel deutlich macht.
Ein Betrieb hatte eine neue Wärmedämmung in einem Einfamilienhaus angelegt und diese anschließend verputzt. Doch nach neun Monaten waren in den darauf liegenden Fliesen Risse zu erkennen. Der Handwerker hätte das mit einem Verweis auf den sich bewegenden Untergrund erklärt. „Dem Kunden habe ich einen passenden Sachverständigen aus der Datenbank empfohlen“, so Haarmann. Der habe daraufhin ein Gutachten mitsamt Empfehlung erstellt. Es war eindeutig zu unflexibler Kleber benutzt worden, die Schuld lag also klar beim Handwerker. Mit dem Gutachten konnte der Kunde dann wieder zum Betrieb gehen.
Solche Gutachten erstellt Ralf Wolleberg aus Dortmund. Der 50-Jährige ist Bodenleger und seit fast zwanzig Jahren als Sachverständiger für die Handwerkskammer tätig. „Oft holt der Kunde auch nur mein Gutachten ein und marschiert damit zum Betrieb“, berichtet der Handwerksmeister. Nicht seine favorisierte Lösung, fügt er sogleich hinzu: „Ich versuche nach Möglichkeit schon, den Handwerker bei meinem Ortstermin mit dabei zu haben.“ Quasi wie Brüder unter sich.
Das ginge aber natürlich nur, wenn beide Parteien dazu bereit seien. „Dann höre ich mir beide Seiten an und mache einen Einigungsvorschlag“, gibt der „leidenschaftliche Gutachter“ Einblick in seine Arbeit. Aber nur bei 20 bis 30 Prozent seien die Handwerker mit dabei. Dabei herrsche dann nicht nur eine gute und vernünftige Atmosphäre, das sei auch äußerst erfolgreich: „In fast allen Fällen kommt es zur Schlichtung“, sagt Wolleberg. Und gibt zu: „Ich freue mich richtig, wenn ich als Vermittler wieder für Frieden sorgen konnte.“







