Juristentag in der Akademie Schwerte: „Die Würde des Menschen ist unbezahlbar“
Der Sozialstaat im Blickpunkt

- Diskutierten über den Sozialstaat: Professor Josef Isensee, Heiner B. Lendermann, Professor Ulrich Wenner, Professor Karl Gabriel und Professor Wolfgang Spellbrink (v. l.). Foto: Wiedenhaus
Schwerte/Erzbistum. „War es bei der Unterschiedlichkeit der Positionen nicht nur eine Frage der Zeit, bis das Bundesverfassungsgericht dar-über zu urteilen hatte, was in der Politik – und vielleicht zunehmend in der gesamten Gesellschaft – nicht mehr konsensfähig zu sein scheint?“ In seiner Begrüßung zum Vierten Juristentag im Erzbistum Paderborn brachte Erzbischof Hans-Josef Becker die aktuelle Problematik des Sozialstaats auf den Punkt: Zum einen die Frage, was Leistungsempfängern zugestanden werden muss und kann, und zum anderen die Tatsache, dass der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der derzeitigen Debatte um die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze eine ganz spezielle Rolle zukommt.
von Andreas Wiedenhaus
„Die Würde des Menschen ist unbezahlbar. Der Sozialstaat zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ lautete der Titel des diesjährigen Juristentages in der Katholischen Akademie Schwerte. Den Hintergrund der Erörterungen einer hochkarätig besetzten Expertenrunde bildete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) vom vergangenen Februar. Es hatte entschieden, dass die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze dem Grundgesetz widerspreche und überarbeitet werden müsse. Zwischen Bundestag und Bundesrat läuft derzeit das Vermittlungsverfahren um die Reform.
Eben dieses Urteil stand im Mittelpunkt der juristischen Diskussionen in der Akademie. Kritik an den Karlsruher Richtern übten sowohl der ehemalige Bonner Staatsrechtler Professor Josef Isensee als auch der Richter am Bundessozialgericht in Kassel, Professor Wolfgang Spellbrink. Allerdings aus unterschiedlichen Positionen. Nach Isensees Einschätzung ist die Höhe der Sozialtransfers kein Verhandlungsgegenstand für Gerichte, sondern liegt im Verantwortungsbereich des Parlaments als Gesetzgeber. Problematisch ist für Isensee auch die enge Verknüpfung des Begriffs der „Menschenwürde“ mit der Höhe von Sozialleistungen: „Die Würde des Menschen bildet die Grundlage, die Basis der Grundrechte, sie ist aber kein Grundrecht selbst.“ So ließen sich aus der Menschenwürde auch keine direkten sozialen Sätze ableiten: „Der Mensch hat Würde und deshalb hat er keinen Preis.“
Spellbrinks Kritik am Karlsruher Urteil bezieht sich vor allem auf die vom BVG geforderte Folgerichtigkeit und Transparenz bei der Bemessung der Höhe von Sozialleistungen: Der Kasseler Sozialrichter sieht dabei die Gefahr einer „pseudowissenschaftlichen Begründungspflicht“ für Gesetze, die den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers in nicht nachvollziehbarer Weise einengen könne. In der sich anschließenden Diskussion stand dann noch einmal die Frage im Raum, die Erzbischof Becker bereits in seinen einleitenden Worten aufgeworfen hatte: „Inwieweit muss neben der Bedürftigkeit der einen Gruppe auf die Bereitschaft der anderen Gruppe zum Geben Rücksicht genommen werden?“
Eine Regelung nach dem Grundsatz: „Das, was ich gebe, bestimme ich nach dem, was ich habe“, greift nach Meinung des emeritierten Münsteraner Theologen Professor Karl Gabriel aus der Sicht christlicher Ethik zu kurz: Wer mit dem Bezug auf „alternativlose Sachzwänge“ auf eine gerechtigkeitstheoretische Begründung von Reformen oder Kürzungen im sozialen Bereich verzichte, begebe sich in Gefahr, die Legitimation des Sozialstaates zu untergraben. Auch für Gabriel ist die Festlegung der Transferleistungen eine „politisch zu fällende Entscheidung“. Darüber hinaus, so der Theologe, sei die gegenwärtige Debatte um den Sozialstaat durch einen verengten Begriff der Solidarität geprägt. Dieser habe vornehmlich die Verpflichtung zur Unterstützung von Bedürftigen im Blick. In der Tradition der katholischen Soziallehre bedeute Solidarität aber vielmehr eine „Gemeinschaft aller für alle“. Gabriel: „Je enger die wechselseitigen Abhängigkeiten in modernen Gesellschaften werden, desto dringlicher wird die ethische Norm der Solidarität als Grundlage des Zusammenlebens.“
Dass es zum Sozialstaat aus kirchlicher Sicht keine Alternative gibt, betonte Heiner B. Lendermann vom Katholischen Büro in Berlin. Zu wünschen sei aber mehr „Treffsicherheit“ und „maßvolles Handeln“.






