Aktuelle Ausgabe
2012-20

Die Sicht des Theologen: Der Liturgiewissenschaftler Professor Klemens Richter

„Dem Trend widerstehen“

Als „dramatisch“ bezeichnet der Theologe Professor Klemens Richter den Wandel im Umgang mit den Toten, der sich zurzeit vollzieht. Der Tod und die Toten würden vom Leben und den Lebenden ausgeschlossen. Doch die christliche Sichtweise verbiete gerade dies. Für den Liturgiewissenschaftler gibt es im Zusammenhang mit einer Bestattung eine ganze Reihe von Riten, die er für unverzichtbar hält.

Klemens Richter war von 1982 bis 2005 Professor für Liturgiewissenschaft an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster.

Von Anfang an haben die Christen im Geiste des Alten und Neuen Testaments den Toten das letzte Geleit gegeben und den Hinterbliebenen in Verkündigung und Liturgie, durch helfenden Beistand und sorgende Begleitung Trauerhilfe geleistet. Sterben und Tod gehörten zum Leben und erhielten ihre Deutung und Sinngebung aus der Hoffnung aufgrund der Zusage Jesu: „Ich bin die Auferstehung und das Leben, wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt“ (Joh 11,25). Wie beeindruckend diese Haltung für die nichtchristliche Umwelt war, zeigt die Aussage des heidnischen römischen Kaisers Julian Apostata um 362: „Was ist der Grund, dass wir unsere Augen nicht auf das richten, wodurch die gottlose Religion der Christen Verbreitung gefunden hat, nämlich auf ihre Güte gegen die Fremden und auf die Sorgfalt, die sie auf die Bestattung ihrer Toten verwenden?“
Bei allen Veränderungen in der Bestattungskultur über die Jahrhunderte haben die Christen an diesen Werken der Barmherzigkeit festgehalten. Allerdings vollzieht sich in den letzten Jahren ein geradezu dramatischer Wandel im Umgang mit den Toten. Es ist nicht mehr unumstritten, dass Bestattung mehr ist als die Entsorgung einer Leiche. Der „einfache Abtrag“ mit dem völligen Verzicht auf jegliche Feier und die anonyme Bestattung zeigen nur die Tendenz zu Privatisierung und Anonymisierung in unserer Gesellschaft. Es gibt eine zunehmende Ausschließung der Toten aus dem Leben. Die Beerdigungsrituale verlieren an Bedeutung. Die Gräber verjähren, oft besteht nur noch ein 15-jähriges Belegungsrecht. Ist der Tod eingetreten, wird der Leichnam möglichst schnell dem professionellen Bestatter übergeben. Das Ankleiden des Toten, das bis zu drei Tagen gehende Abschiednehmen am offenen Sarg, das Geleit zum Friedhof, die Trauerkleidung – all das ist weitgehend verschwunden. Wer will schon wissen, dass ein Toter, selbst wenn er im Krankenhaus verstorben ist, zu Hause aufgebahrt werden kann?
Dabei wissen wir heute wieder darum, wie notwendig all dies für die Bewältigung der Trauer wäre, wie wichtig das liebevolle Berühren des Verstorbenen für den Trauerprozess ist. In der orthodoxen Totenliturgie erreicht der Abschied seinen Höhepunkt, wenn am Ende die Gemeinde aufgefordert wird, dem Toten den letzten Kuss zu geben. Es ist die Aufgabe unserer Gemeinden, sich dem allgemeinen Trend zu widersetzen und genau zu überlegen, was die unverzichtbaren Elemente christlichen Umgangs mit dem Tod sind. Dabei geht es sowohl um den Verstorbenen als auch um die Hinterbliebenen. Die Christen stellten schon am Beginn kein neues Ritual auf, sondern übernahmen, was dafür hilfreich war. Abgelehnt wurde nur, was dem Osterglauben widersprach. So wurde die in der Antike überlaute Totenklage durch Psalmen, Schriftlesungen und Gebet ersetzt. Es wurde sogar der Freude darüber Ausdruck gegeben, dass der Tod nicht das Ende des Lebens, sondern Geburt zum neuen Leben ist.
Während früher über Jahrhunderte hin sich Riten und Brauchtum entwickeln konnten, brechen viele dieser Formen heute ab. Die von Gemeinde zu Gemeinde ganz unterschiedliche Situation macht es daher erforderlich, dass sie die in ihrer Situation angemessenen Formen des Umgangs mit dem Tod, mit den Toten und den Hinterbliebenen findet. Sie muss die anthropologischen und vom Glauben her notwendigen wesentlichen Aspekte zum Ausdruck bringen. So sollte der Sarg, wo immer es möglich ist, während der Liturgie in der Kirche stehen. Nicht verzichtet werden darf darauf, dass er in Anwesenheit der Gemeinde in das Grab hinabgelassen wird. An diesem sehr emotionalen Punkt wird ganz klar, dass dieser Mensch wirklich tot ist. Und keinesfalls darf am offenen Grab die Bitte fehlen „für den aus unserer Mitte, der als erster dem Verstorbenen vor das Angesicht Gottes folgen wird“, denn das macht deutlich, dass alle hier Anwesenden sich früher oder später in der gleichen Situation befinden werden. Es sollten auch keine Beerdigungen im engsten Familienkreis unter Ausschluss der Gemeinde stattfinden, da dies für die Trauer letztlich nicht hilfreich ist.
Bei allem Wandel wie der Zunahme von Urnenbeisetzungen, von anonymen Bestattungen oder bei Ruheforsten ist immer neu zu bedenken, was anthropologisch für die Hinterbliebenen wirklich hilfreich und mit dem Glauben vereinbar ist.
Professor Klemens Richter


21.05.2012
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