Kommentar
Bevor es zu spät ist…
von Matthias Nückel
Als das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, stellten die Väter und Mütter der Verfassung den Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ an den Anfang. Nie wieder sollte in Deutschland die Menschenwürde einzelner oder ganzer Gruppen infrage gestellt werden. Die Achtung der Menschenwürde sollte absolut für alle gelten – ob Jung, Alt, männlich, weiblich, unbehindert oder behindert.
In der Praxis jedoch macht sich eine Tendenz breit, es mit der Würde behinderter Menschen nicht mehr so genau zu nehmen. Das jüngste Beispiel kommt aus dem Bundesforschungsministerium. Das von Ministerin Annette Schavan geführte Haus fördert mit 230000 Euro ein Testverfahren der Konstanzer GATC Biotech AG auf Downsyndrom. Das Ziel liegt auf der Hand: Es geht darum, diese Behinderung möglichst früh zu erkennen, damit solche Kinder erst gar nicht geboren werden.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), nennt das Verfahren „Behinderten-Diskriminierung in der schlimmsten Form“. Es gehe „nicht um Therapie, sondern um Selektion“. Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger meint, ein solcher Test stehe im Widerspruch zum Lebensrecht und zur Menschenwürde.
Beide haben mit ihrer Bewertung recht. Der Staat macht sich zum Komplizen derer, die behindertes Leben am liebsten völlig aus der Gesellschaft verbannen wollen. Wohin das letztlich führt, hat die deutsche Geschichte gezeigt. Es ist an der Zeit, dass möglichst viele ihre Stimme erheben, bevor es zu spät ist…






