Kommentar
Beten bald verboten?
von Andreas Wiedenhaus
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein muslimischer Schüler eines Berliner Gymnasiums in den Pausen nicht mehr öffentlich beten darf. Nachdem ein Verwaltungsgericht ihm das Recht auf ein Mittagsgebet zugesprochen hatte, entschied die nächste Instanz nun dagegen.
Die Richter argumentierten mit dem Recht der anderen Schüler auf Glaubensfreiheit und folgten der Argumentation der Schulleitung, dass der demonstrative Charakter des muslimischen Gebets den Schulfrieden gefährde. Neben dem Berliner Senat, der das Urteil begrüßte, mag manch anderer die Entscheidung vielleicht auch deshalb für richtig halten, weil ein Moslem betroffen ist. Unter Umständen auch deshalb, weil ein derart ausgeprägtes religiöses Selbstbewusstsein vielen Christen mittlerweile abhanden gekommen ist.
Auch wenn die Vorstellung im ersten Moment etwas abseitig erscheinen mag: Wie fiele das Echo aus, wenn ein christlicher Schüler gefordert hätte, mittags um Zwölf öffentlich den „Engel des Herrn“ zu beten und ihm dies per Gerichtsbeschluss verboten worden wäre?
Die Kirchen reagierten überrascht und verweisen auf das Recht auf freie Religionsausübung. Beten dürfe nun nicht verboten werden. Und dies ist genau der Punkt: Was ist das Recht auf freie Religionsausübung wert, wenn ein öffentliches Gebet nach oben genannter richterlicher Auslegung bereits das Recht anderer auf Glaubensfreiheit beschneidet und somit nicht zu tolerieren ist?
Wer will letztlich entscheiden, wann öffentliches Beten die Glaubensfreiheit anderer einschränkt?






